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Überprüfung der Terrorlisten ist für jeden Exporteur Pflicht!
Durch die EU-Verordnungen EG-VO 881/2002 und 2580/2001 zur Terrorismusbekämpfung sind Sie zu komplexen Prüfmaßnahmen verpflichtet, damit verbotene Geschäftskontakte erkannt und verhindert werden können. Sämtliche Personen- und Firmenadressen müssen aufgrund der häufigen Änderungen permanent geprüft werden. Und das nicht nur im Ausland: Auch die inländischen Partner, z. B. Lieferanten, sind davon betroffen.
Damit Sie die Auflagen jederzeit erfüllen, dabei aber den Zusatzaufwand im Tagesgeschäft so gering wie möglich halten und über die geforderten Nachweise verfügen, haben wir jetzt für Sie eine Absicherung zu attraktiven Konditionen!
Kostenlose Live-Vorführung der Software „SanScreen“
Entdecken Sie, wie einfach die Sanktionslistenprüfung funktioniert und erfüllen so die Auflagen des Zolls.
In Kürze finden Sie hier den neuen Termin zur kostenlosen Live-Vorführung der Software "SanScreen - Prüfung Ihrer Personen- und Firmenadressen".
„Der bunte Mix aus Vorträgen und Referenten ist gut. Die ausdrückliche Förderung der Vernetzung der Teilnehmer durch Programm und entsprechende Zeitkorridore ist sehr positiv.“
T. Rodtgardt, Olympus
„Stets stringente Themenbehandlung, sehr gute Referenten. Sehr gut auch die Materialienverfügbarkeit als Download. Freue mich bereits auf den Russland-Kongress 2015.“
Prof. Dr. B. Müller, Hochschule Niederrhein